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Anbieterwechsel

Wer vertritt die Interessen der neuen Anbieter?

Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen, damit neue Anbieter ungehinderten und diskriminierungsfreien Netzzugang erhalten. Dies ist unter anderem durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) sichergestellt worden.

Darüber hinaus wacht auch die Kartellaufsicht über das Funktionieren des Wettbewerbs und vertritt insofern ebenfalls auch Interessen neuer Anbieter. Schließlich erfolgt die konkrete Interessensvertretung über selbst organisierte Verbandsstrukturen, wie etwa dem Bundesverband Neuer Energieanbieter. 



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