Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Hauptnavigation; Accesskey: 3 | Servicenavigation; Accesskey: 4

Anbieterwechsel

Was ist eigentlich ein Grundversorger? Welche rechtlichen Regelungen gibt es, die den Anbieterwechsel erleichtern?

Was ist eigentlich ein Grundversorger?

In jedem Netz- bzw. Gemeindegebiet wird nach den Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes ein Grundversorger bestimmt. Strom- bzw. Gasgrundversorger ist jeweils der Strom- bzw. Gaslieferant, der in einem Gebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Bestimmt wird dieses Unternehmen alle drei Jahre neu (§ 36 Abs. 2 EnWG). Der Grundversorger hat in diesem Gebiet jeden Haushaltskunden zu den veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisen zu versorgen, soweit dies für das Unternehmen nicht aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist (§ 36 Abs. 1 EnWG). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grundversorgung werden durch die Stromgrundversorgungsverordnung geregelt, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates erlassen hat. Der Grundversorger ist auch das Unternehmen, das gegebenenfalls eine Ersatzversorgung vornimmt (§ 38 EnWG). Bei Gas unterscheiden sich Sonderverträge von Grundversorgungsverträgen vor allem dadurch, dass die Versorgung im Rahmen eines Sondervertrages nicht zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grundversorgung erfolgt. Die Gaslieferanten können für Sonderverträge vielmehr abweichende Bedingungen entwickeln. Zudem können die Preise im Rahmen der Sonderverträge von den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung abweichen.

Da die Gaspreise im Rahmen der Sonderverträge häufig günstiger sind als im Rahmen der Grundversorgungsverträge, sollten Verbraucher anhand ihres Gasverbrauchs überprüfen, ob ein Vertragswechsel für sie wirtschaftlich sinnvoll sein könnte. Hierbei sollten allerdings auch die übrigen Vertragsbedingungen wie zum Beispiel Kündigungsfristen beachtet werden.

Welche rechtlichen Regelungen gibt es, die den Anbieterwechsel erleichtern?

Jeder Verbraucher sollte sich genau über Preise und Geschäftsbedingungen der Stromlieferanten informieren, bevor er seinen bisherigen Lieferanten wechselt. Hilfe bei der praktischen Abwicklung und weitere Informationen findet er zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Bundesverband oder auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Die Bundesregierung hat den Anbieterwechsel im Jahr 2006 durch neue  Rechtsverordnungen nochmals wesentlich erleichtert, indem identifizierte Wechselhindernisse beseitigt wurden. Die Niederspannungsanschlussverordnung und die Stromgrundversorgungsverordnung einschließlich der Regelungen zur Ersatzversorgung haben Stromverbrauchern dadurch zusätzliche Rechtssicherheit verschafft, dass sie klare Vorgaben für die Rechtsverhältnisse in Bezug auf Netzanschluss und dessen Nutzung in Niederspannung sowie für die Bedingungen der Grundversorgungsverträge und der Ersatzversorgung enthalten