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Anbieterwechsel

Wie wechsele ich den Gasanbieter? Gibt es Risiken beim Anbieterwechsel?

Vor einem Wechsel sollte sich jeder Verbraucher über die Preise und über Vertrags- und Geschäftsbedingungen der Gasversorger informieren, um das für ihn günstigste Angebot zu finden. Hilfe bei der Abwicklung und weitere Informationen zum Thema können zum Beispiel die Internetseiten der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale Bundesverband geben.

Die Bundesregierung hat den Anbieterwechsel 2006 durch neue Rechtsverordnungen weiter erleichtert, indem identifizierte Wechselhindernisse beseitigt wurden. Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGGV) einschließlich der Regelungen zur Ersatzverordnung haben Gasverbrauchern zusätzliche Rechtssicherheit verschafft, indem z.B. eine klare Trennung zwischen den verschiedenen Rechtsbeziehungen vollzogen wurde. Die Vorschriften, die unabhängig von der Wahl des Lieferanten zwischen dem Netzbetreiber und dem Letztverbraucher (Anschlussnehmer und Anschlussnutzer) in Bezug auf Netzanschluss und dessen Nutzung im Niederdruck gelten sollen, sind Gegenstand der NDAV. Die Vorschriften, die für eine Belieferung von Letztverbrauchern mit Gas im Rahmen eines Grundversorgungsvertrages gelten sollen, sind Gegenstand der GasGVV. Außerdem enthält die GasGVV Vorgaben für das Rechtsverhältnis der Ersatzversorgung.