Anbieterwechsel

Soll ich meinen Stromanbieter wechseln?

Aktive Verbraucher können einen wichtigen Beitrag für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt leisten. Denn die Verbraucher können durch Anbieterwechsel auf das Marktgeschehen reagieren und so den Anbietern wichtige Anreize geben, sich mit attraktiven Angeboten im Wettbewerb zu positionieren. Dies wird letztlich auch auf die Strompreise nicht ohne Einfluss bleiben.

Der Lieferantenwechsel ist inzwischen sehr einfach möglich. Dafür haben die vom BMWi gesetzten  Rahmenbedingungen gesorgt. Zentrale Bedeutung haben die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) vom November 2006. Diese Rechtsverordnungen haben nicht nur die Bedingungen für einen Lieferantenwechsel verbessert, sondern auch die Verbraucherrechte insgesamt wesentlich gestärkt.

Seitdem hat die Wechselbereitschaft deutlich zugenommen. So hat sich zum Beispiel allein im Vergleich von 2007 zu 2006 die Zahl der Kunden, die ihren Lieferanten gewechselt haben, verdoppelt.

Vor einem Lieferantenwechsel empfiehlt es sich, die Angebote in Bezug auf Preise und Geschäftsbedingungen sorgsam zu vergleichen. Es kann viele Gründe geben, den Stromanbieter zu wechseln oder zu einem anderen Vertragsangebot des bisherigen Lieferanten zu wechseln. Ein zentraler Grund ist sicherlich der Strompreis - denn möglicherweise ist Ihr derzeitiger Tarif im Vergleich teurer als Alternativangebote. Aber auch die sonstigen Geschäftsbedingungen der Lieferanten können sich unterscheiden. Verbraucher sollten das für sie am besten passende Angebot auswählen.

Wer an weiteren Informationen über Rahmenbedingungen und näheren Einzelheiten eines Lieferantenwechsels interessiert ist, kann sich zum Beispiel auch bei der Bundesnetzagentur oder dem vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. -  informieren.

Durch einen Lieferantenwechsel tragen die Verbraucher entscheidend dazu bei, dass der Wettbewerb intensiver wird. Wirksamer Wettbewerb und günstige Angebote entwickeln sich nur, wenn Verbraucher Angebote vergleichen und die bestehenden Möglichkeiten zum Lieferantenwechsel nutzen, wenn sie mit ihrem bisherigen Stromanbieter unzufrieden sind.


Wie vergleiche ich die Stromtarife?

Seit der Liberalisierung des Strommarktes besteht für alle Stromkunden die Möglichkeit, ihren Stromversorger zu wechseln. Durch die Eingabe des jährlichen Stromverbrauchs, der der Stromrechnung entnommen werden kann, und der Postleitzahl des Verbrauchers in einen Stromrechner, ermittelt dieser das für den Verbraucher verfügbare Angebot der Stromanbieter. Dabei sollte aber immer auf die Vertragsbedingungen wie Kündigungsfristen, Preisgarantien usw. geachtet werden.

Im Internet stehen eine Reihe von Stromrechnern zur Verfügung. Auf der Internetseite der Stiftung Warentest sind die Ergebnisse eines Vergleichstests zwischen verschiedenen Anbietern veröffentlicht.

Der Wechsel des Anbieters ist unkompliziert und meist online möglich. Auf alle Fälle können Sie so Vertragsunterlagen anfordern. Viele Beispiele zeigen, dass es erhebliche Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern gibt.


Wie wechsele ich den Stromanbieter? Gibt es Risiken beim Anbieterwechsel? Kann mir der Strom abgestellt werden?

Jeder Verbraucher sollte sich über Preise und über die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der Stromlieferanten informieren, bevor er seinen Lieferanten wechselt, damit er möglichst das für ihn günstigste Angebot findet.

Hilfe bei der praktischen Abwicklung und weitere Informationen findet er zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Bundesverband oder auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung hat den Anbieterwechsel bereits im Jahr 2006 durch neue Rechtsverordnungen nochmals wesentlich erleichtert, indem identifizierte Wechselhindernisse beseitigt wurden. Die Niederspannungsanschlussverordnung und die Stromgrundversorgungsverordnung einschließlich der Regelungen zur Ersatzversorgung haben Stromverbrauchern dadurch zusätzliche Rechtssicherheit verschafft, dass sie klare Vorgaben für die Rechtsverhältnisse in Bezug auf Netzanschluss und dessen Nutzung in Niederspannung sowie für die Bedingungen der Grundversorgungsverträge und der Ersatzversorgung enthalten.


Kann ich meinen Gasanbieter wechseln? Sollte ich ihn wechseln?

Grundsätzlich können die Verbraucher den Gasanbieter ebenso frei wählen wie ihren Stromanbieter. Allerdings hat sich der Wettbewerb auf dem Gasmarkt langsamer entwickelt als auf dem Strommarkt. Die Voraussetzungen eines Lieferantenwechsels sind aber inzwischen auch für den Gasbereich vereinfacht worden. Zentrale Bedeutung haben die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom November 2006. Diese Rechtsverordnungen haben nicht nur die Bedingungen für einen Lieferantenwechsel verbessert, sondern auch die Rechte der Gasverbraucher in den durch diese Rechtsverordnungen geregelten Allgemeinen Bedingungen im Vergleich mit der Vorgängerregelung gestärkt. Nähere Erläuterungen, welche Änderungen mit diesen Rechtsverordnungen erreicht werden sollten, finden sich zum Beispiel in den Materialien zum Verordnungsverfahren, die als Bundesratsdrucksachen über die Internetseite des Bundesrates zugänglich sind (Bundesrats-Drucksachen 306/06 und 306/06 (Beschluss) sowie 367/06 und 367/06 (Beschluss)).

Auch die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom August 2007 zu Geschäftsprozessen und Datenformaten für den Lieferantenwechsel im Gassektor (BK 7 - 06 - 067) hat einen weiteren Beitrag zur Vereinfachung des Lieferantenwechsels geleistet. Durch die Entscheidung werden die bisher unternehmensindividuell ausgestalteten Lieferantenwechselprozesse standardisiert und massengeschäftstauglich ausgestaltet. Es ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung dieser Regelungen eine deutliche Belebung des Wettbewerbs eintreten wird. Hiervon dürften die Verbraucher in Form einer höheren Zahl von Wechselangeboten profitieren können.

Trotz der erreichten Verbesserungen bleibt es eine unternehmerische Entscheidung des Lieferanten, ob er Verbrauchern Alternativangebote zum bisherigen Vertrag machen will. Deshalb kann es auch künftig regionale Unterschiede bei den Wahlmöglichkeiten der Verbraucher geben.  

Vor einem Lieferantenwechsel empfiehlt es sich, die Angebote in Bezug auf Preise und Geschäftsbedingungen sorgsam zu vergleichen. Es kann viele Gründe geben, den Gasanbieter zu wechseln oder zu einem anderen Vertragsangebot des bisherigen Lieferanten zu wechseln. Ein zentraler Grund ist sicherlich der Gaspreis ? denn möglicherweise ist Ihr derzeitiger Tarif im Vergleich teurer als Alternativangebote. Aber auch die sonstigen Geschäftsbedingungen der Lieferanten können sich unterscheiden. Verbraucher sollten das für sie am besten passende Angebot auswählen. 

Wer an weiteren Informationen über Rahmenbedingungen und nähere Einzelheiten eines Lieferantenwechsels interessiert ist, kann sich zum Beispiel auch bei der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale Bundesverband informieren.

Durch einen Lieferantenwechsel tragen die Verbraucher entscheidend dazu bei, dass der Wettbewerb intensiver wird. Wirksamer Wettbewerb und günstige Angebote entwickeln sich nur, wenn Verbraucher Angebote vergleichen und bestehende Möglichkeiten zum Lieferantenwechsel nutzen.


Wie vergleiche ich die Gaspreise?

Zwar sind die Möglichkeiten für einen Wechsel des Gaslieferanten bundesweit noch unterschiedlich stark. Grundsätzlich besteht jedoch für alle Gaskunden seit der Liberalisierung die Möglichkeit, ihren Lieferanten zu wechseln. Die Gaspreise können Sie vergleichen, indem Sie Ihren jährlichen Gasverbrauch und Ihren Wohnort in einen Gaspreisrechner eingeben. Dieser Rechner ermittelt dann das für Sie günstigste verfügbare Angebot der Gasanbieter. Allerdings sollte Sie hierbei nicht allein den Preis vergleichen, sondern auch Vertragsbedingungen wie Kündigungsfristen und Zahlungsbedingungen.
Im Internet stehen Ihnen verschiedene Preisrechner zur Verfügung, über die Sie einen Anbieterwechsel zum Teil online abwickeln oder so wenigstens die Vertragsunterlagen anfordern können.


Wie wechsele ich den Gasanbieter? Gibt es Risiken beim Anbieterwechsel?

Vor einem Wechsel sollte sich jeder Verbraucher über die Preise und über Vertrags- und Geschäftsbedingungen der Gasversorger informieren, um das für ihn günstigste Angebot zu finden. Hilfe bei der Abwicklung und weitere Informationen zum Thema können zum Beispiel die Internetseiten der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale Bundesverband geben.

Die Bundesregierung hat den Anbieterwechsel 2006 durch neue Rechtsverordnungen weiter erleichtert, indem identifizierte Wechselhindernisse beseitigt wurden. Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGGV) einschließlich der Regelungen zur Ersatzverordnung haben Gasverbrauchern zusätzliche Rechtssicherheit verschafft, indem z.B. eine klare Trennung zwischen den verschiedenen Rechtsbeziehungen vollzogen wurde. Die Vorschriften, die unabhängig von der Wahl des Lieferanten zwischen dem Netzbetreiber und dem Letztverbraucher (Anschlussnehmer und Anschlussnutzer) in Bezug auf Netzanschluss und dessen Nutzung im Niederdruck gelten sollen, sind Gegenstand der NDAV. Die Vorschriften, die für eine Belieferung von Letztverbrauchern mit Gas im Rahmen eines Grundversorgungsvertrages gelten sollen, sind Gegenstand der GasGVV. Außerdem enthält die GasGVV Vorgaben für das Rechtsverhältnis der Ersatzversorgung.


Was ist eigentlich ein Grundversorger? Welche rechtlichen Regelungen gibt es, die den Anbieterwechsel erleichtern?

Was ist eigentlich ein Grundversorger?

In jedem Netz- bzw. Gemeindegebiet wird nach den Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes ein Grundversorger bestimmt. Strom- bzw. Gasgrundversorger ist jeweils der Strom- bzw. Gaslieferant, der in einem Gebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Bestimmt wird dieses Unternehmen alle drei Jahre neu (§ 36 Abs. 2 EnWG). Der Grundversorger hat in diesem Gebiet jeden Haushaltskunden zu den veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisen zu versorgen, soweit dies für das Unternehmen nicht aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist (§ 36 Abs. 1 EnWG). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grundversorgung werden durch die Stromgrundversorgungsverordnung geregelt, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates erlassen hat. Der Grundversorger ist auch das Unternehmen, das gegebenenfalls eine Ersatzversorgung vornimmt (§ 38 EnWG). Bei Gas unterscheiden sich Sonderverträge von Grundversorgungsverträgen vor allem dadurch, dass die Versorgung im Rahmen eines Sondervertrages nicht zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Grundversorgung erfolgt. Die Gaslieferanten können für Sonderverträge vielmehr abweichende Bedingungen entwickeln. Zudem können die Preise im Rahmen der Sonderverträge von den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung abweichen.

Da die Gaspreise im Rahmen der Sonderverträge häufig günstiger sind als im Rahmen der Grundversorgungsverträge, sollten Verbraucher anhand ihres Gasverbrauchs überprüfen, ob ein Vertragswechsel für sie wirtschaftlich sinnvoll sein könnte. Hierbei sollten allerdings auch die übrigen Vertragsbedingungen wie zum Beispiel Kündigungsfristen beachtet werden.

Welche rechtlichen Regelungen gibt es, die den Anbieterwechsel erleichtern?

Jeder Verbraucher sollte sich genau über Preise und Geschäftsbedingungen der Stromlieferanten informieren, bevor er seinen bisherigen Lieferanten wechselt. Hilfe bei der praktischen Abwicklung und weitere Informationen findet er zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Bundesverband oder auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Die Bundesregierung hat den Anbieterwechsel im Jahr 2006 durch neue  Rechtsverordnungen nochmals wesentlich erleichtert, indem identifizierte Wechselhindernisse beseitigt wurden. Die Niederspannungsanschlussverordnung und die Stromgrundversorgungsverordnung einschließlich der Regelungen zur Ersatzversorgung haben Stromverbrauchern dadurch zusätzliche Rechtssicherheit verschafft, dass sie klare Vorgaben für die Rechtsverhältnisse in Bezug auf Netzanschluss und dessen Nutzung in Niederspannung sowie für die Bedingungen der Grundversorgungsverträge und der Ersatzversorgung enthalten


Wer vertritt die Interessen der neuen Anbieter?

Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen, damit neue Anbieter ungehinderten und diskriminierungsfreien Netzzugang erhalten. Dies ist unter anderem durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) sichergestellt worden.

Darüber hinaus wacht auch die Kartellaufsicht über das Funktionieren des Wettbewerbs und vertritt insofern ebenfalls auch Interessen neuer Anbieter. Schließlich erfolgt die konkrete Interessensvertretung über selbst organisierte Verbandsstrukturen, wie etwa dem Bundesverband Neuer Energieanbieter. 



Anbieterwechsel

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