Monitoring-Bericht
nach § 51 EnWG zur Versorgungssicherheit bei Erdgas
Verfügbarkeit: als PDF verfügbar
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) führt gem. § 51 Abs. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebunden Versorgung mit Elektrizität und Erdgas durch.