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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Abkürzung: KWKG 2002
Datum des Inkrafttretens: 1.4.2002
Ausfertigungsdatum: 19.3.2002
Status: Erlassen
Fundstelle: BGBl I 2002, 1092

Die Zulassung der KWK-Anlagen zum Begünstigungssystem des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zulassung ist kostenpflichtig.



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