Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Abkürzung: KWKG 2002Datum des Inkrafttretens: 1.4.2002
Ausfertigungsdatum: 19.3.2002
Status: Erlassen
Fundstelle: BGBl I 2002, 1092
Die Zulassung der KWK-Anlagen zum Begünstigungssystem des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zulassung ist kostenpflichtig.
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