Stromnetze
Wie kommt der Ausbau der Stromnetze voran?
Nur mit modernen, leistungsfähigen Netzen ist eine sichere, effiziente, preisgünstige und nachhaltige Energieversorgung möglich. Dies gilt angesichts der ehrgeizigen Klimaschutzziele auch für die erneuerbaren Energien, deren Netzintegration gewährleistet werden muss. Es kommt daher auf den richtigen Regulierungsrahmen an, den das BMWi weiter vorangebracht hat.
Die vom BMWi erarbeitete Anreizregulierungsverordnung gewährleistet nicht nur eine größere Effizienz beim Netzbetrieb, sondern auch, dass ausreichende Investitionen in die Stromnetze erfolgen. Denn Kosteneinsparungen dürfen nicht zu Lasten von Investitionen und Versorgungsqualität gehen. Durch Investitionsbudgets oder Investitionspauschalen wird die Modernisierung und Optimierung der Netze sichergestellt, ebenso der Netzausbau.
Gerade im Höchstspannungsübertragungsnetz (380 kV) stehen wir vor besonderen Herausforderungen. Der Großteil der Windenergieanlagen befindet sich im Norden Deutschlands. Dort werden auch viele neue, hocheffiziente konventionelle Kraftwerke errichtet. Daher muss der Strom aus dem Norden in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands transportiert werden. Daneben müssen die Netze fit gemacht werden für den EU-weiten Stromhandel. Daher hat das BMWi das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze (Kernstück: Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) auf den Weg gebracht. Wesentliche Inhalte sind:
- Mit dem Gesetz werden die Planungs- und Genehmigungsverfahren für 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV) beschleunigt.
- Der Netzausbau soll dabei für die Betroffenen vor Ort schonender gestaltet werden, ohne die Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren: Im Rahmen von vier Pilotprojekten werden Erdkabel auf 380kV-Ebene ermöglicht. Ferner wird der Einsatz von Erdkabeln auf 110kV-Ebene geregelt, wo dies wirtschaftlich vertretbar ist.
- Das Gesetz bringt den Einsatz neuer Technologien wie die Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGÜ) im Netz voran. Die HGÜ eignet sich besonders für die Punkt-zu-Punkt-Übertragung großer Strommengen.
Das Gesetz wurde vom Bundestag am 7. Mai 2009 beschlossen und trat am 26. August 2009 in Kraft.