Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit: Dies sind die Ziele, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als federführendes Ministerium in der Energiepolitik verfolgt.
Ziel Wirtschaftlichkeit
Marktwirtschaftliche Strukturen und funktionierender Wettbewerb sind die besten Voraussetzungen für wirtschaftliche - das heißt: effiziente - Energiebereitstellung und -nutzung. Die konsequente europaweite Liberalisierung der Märkte für Strom und Gas ist beispielsweise eine Voraussetzung dafür, dass sich auch in diesen, früher von Monopolen geprägten, Wirtschaftszweigen der Wettbewerb entfaltet und wettbewerbsfähige Preise entwickeln. Davon profitieren industrielle und private Verbraucher sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland insgesamt.
Ziel Versorgungssicherheit
Versorgungssicherheit bedeutet, für die Energienachfrage jederzeit ein ausreichendes Angebot an Energieträgern sicherzustellen. Als rohstoffarmes Land ist Deutschland in besonderem Maße auf Importe angewiesen. Je vielfältiger der Energieträgermix ist und je mehr Bezugsquellen überall auf der Welt genutzt werden, desto sicherer ist die Versorgungslage - dies gilt auch angesichts des beschlossenen Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie. Wichtig ist auch die sparsamere und rationellere Energieverwendung, denn auch die Reduzierung des Energiebedarfs trägt zur Versorgungssicherheit bei.
Ziel Umweltverträglichkeit
Unter Umweltverträglichkeit wird die möglichst schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen verstanden. Im Energiebereich gehört wirksamer Klimaschutz zu den weltweit größten Herausforderungen. Die Bundesregierung hat zahlreiche Initiativen ergriffen, damit Energie sparsamer und rationeller eingesetzt wird und erneuerbare Energien in Zukunft einen höheren Anteil an der Energieerzeugung haben. Damit deutsche Unternehmen durch wirksame Klimaschutzpolitik wettbewerbsfähig bleiben, sollten Maßnahmen zur Emissionsminderung nicht allein national, sondern möglichst im europäischen und internationalen Verbund vorangetrieben werden.
Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Bundesregierung wichtige Weichen für eine hochmoderne, sichere und klimaverträgliche Energieversorgung in Deutschland gestellt. Zugleich hat sie die Maßnahmen für einen ehrgeizigen, intelligenten und effizienten Klimaschutz festgelegt. Die Bundesregierung konzipiert das klimapolitisch Notwendige so, dass es Deutschland auch energiepolitisch nach vorne bringt. Wir nutzen den Klimaschutz als Chance und stellen uns damit in der Globalisierung als moderne, zukunftsgewandte Volkswirtschaft auf. Angesichts einer prognostizierten weltweit wachsenden Energienachfrage um 50 % bis 2030 und einem Investitionsbedarf von 15 bis 18 Billionen Euro entsteht hier ein gigantischer Markt. Allein für die erneuerbaren Energien wird das Investitionsvolumen zwischen 2005 und 2020 auf etwa 100 Milliarden Euro geschätzt. Wir setzen auf diese Wachstumsfelder. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien verringern wir langfristig unsere Importabhängigkeit von Energierohstoffen. Und zum einen befördern die Maßnahmen zur Energieeffizienz moderne Technologien, zum anderen halten wir die finanzielle Gesamtbelastung der Verbraucher und der Wirtschaft selbst bei ansteigenden Energiepreisen in Grenzen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung sowie zur verbesserten Netzintegration und verstärkten Nutzung der erneuerbaren Energien eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen auf den Weg gebracht. Viele Neuerungen kommen vor allem den Privathaushalten und kleinen Unternehmen zu Gute:
Nahezu jede Form der Energienutzung ist mit Eingriffen in die Umwelt verbunden. In vielen Fällen werden vor allem bei der Verbrennung fossiler Energieträger Emissionen freigesetzt. Kraftwerke und andere Energieanlagen beanspruchen landschaftliche Flächen. In einigen Fällen wie bei der Stromerzeugung in Kernkraftwerken wird - wenn auch nur minimale - Strahlungsenergie freigesetzt.
Im Rahmen der aktuellen Klimaschutzdiskussion achtet die Bundesregierung besonders auf die mit der Energienutzung verbundenen Treibhausgasemissionen. Kohlendioxid wird beim Einsatz der verschiedenen Brennstoffe im Kraftwerk in folgenden Mengen freigesetzt:
Braunkohlenkraftwerke | 838 - 1231 g CO2 pro Kilowattstunde ( CO2/kWh) |
Erdgaskraftwerke | 399 - 644 g CO2/kWh |
Steinkohlenkraftwerke | 750 - 1080 g CO2/kWh |
Photovoltaikanlage | 78 - 217 g CO2/kWh |
Windkraftanlage | 10 - 38 g CO2/kWh |
Wasserkraftwerk | 4 - 36 g CO2/kWh |
Kernkraftwerke | 5 - 33 g CO2/kWh |
[Quellen:
Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung IER, 2000
Paul Scherrer Institut (Schweiz), 2007
Ökoinstitut Darmstadt, 2007]

Infografik: BMWi
Um die Ziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen wurden zum 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert, erstmals Nutzungspflichten für regenerative Wärmeerzeugung in Neubauten im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes eingeführt und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt nochmals deutlich aufgestockt.
Die Kosten der Förderung der erneuerbaren Energien nach dem EEG werden vom Stromverbraucher finanziert. Dies beruht auf der Konstruktion des Fördersystems in Deutschland: Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig in ihr Netz aufzunehmen. Für jede Kilowattstunde Strom, die aus regenerativer Stromerzeugung eingespeist wird, zahlen sie die im EEG festgelegten Mindestvergütungssätze, deren jeweilige Höhe sich nach den Gestehungskosten der unterschiedlichen Erzeugungsarten richtet, an den einspeisenden Stromerzeuger. Grundsätzlich fördert das EEG dabei kleinere Anlagen stärker als größere. Die Förderung ist degressiv ausgestaltet, um Entwicklungsfortschritte anzureizen, d.h. die Vergütung wird für Neuanlagen für die folgenden Inbetriebnahmejahre jeweils prozentual abgesenkt.
Für die typische Solarenergie (bis 30 Kilowatt Dachflächenanlage) gibt es mit 43,01 Cent pro Kilowattstunde (cent/kWh für 2009 installierte Dachflächenanlagen kleiner als 30kW) die höchste Vergütung, die niedrigste erhält Strom aus großer Wasserkraft, d.h. über 5 MW, mit 3,50 cent/kWh. Die Stromerzeuger erhalten die Vergütung von dem Betreiber des öffentlichen Netzes. Die gezahlten EEG-Vergütungen werden über die Stromrechnung auf die Verbraucher umgelegt.
Was bedeutet das für den einzelnen Stromkunden? 2009 zahlt ein Musterhaushalt (Verbrauch: 3.500 kWh/Jahr) über die Stromrechnung etwa 4 EUR pro Monat für die Förderung erneuerbarer Energien. 2010 werden es 4,40 EUR sein.
Wie hoch erneuerbare Energien insgesamt subventioniert werden, erkennt man anhand der sogenannten Differenzkosten. Das ist der Unterschied zwischen den gezahlten Fördervergütungen und den (eingesparten) durchschnittlichen unternehmensspezifischen Strombezugskosten, d.h. sämtlichen Kosten, die bei dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen für den Strombezug tatsächlich entstanden sind. Diese Differenzkosten betrugen 2008 über 4,5 Milliarden EUR insgesamt, für das Jahr 2015 sind nach den derzeitigen Regelungen im EEG über 7 Milliarden EUR zu erwarten.
Im Wärmemarkt wird der Einsatz erneuerbarer Energien implizit durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gefördert: Es sieht im Neubaubereich für Bauherren eine anteilige Nutzungspflicht erneuerbarer Energien vor, z.B. Solarkollektoren mindestens 15% des Wärmebedarfs, Wärmepumpen oder Holzheizungen mindestens 50%. Ersatzweise können sich Bauherren auch für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder zusätzliche Dämmaßnahmen entscheiden.
Mit Hilfe des Marktanreizprogramms (MAP) fördert die Bundesregierung den Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zusätzlich auch finanziell. Das MAP wird aus Haushaltsmitteln finanziert, vom Bundesumweltministerium (BMU) federführend betreut und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt. Hausbesitzer, die ihre Heizung auf erneuerbare Energieerzeugung umstellen oder durch Solarthermie ergänzen, erhalten dazu auf Antrag einen Investitionszuschuss oder einen Tilgungszuschuss. Für das Markanreizprogramm stehen 2009 bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind deutlich mehr als in den Jahren zuvor.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt außerdem mit der "Exportinitiative Erneuerbare Energien" den Export von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien. Es fördert besonders Maßnahmen zur Kontaktaufnahme mit ausländischen Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Branche ebenso wie Maßnahmen zur Information und Beratung. Hierzu besteht Gelegenheit im Rahmen von Symposien, Seminaren, Workshops, Kontaktbörsen und Infoständen auf Messen ebenso wie bei Delegationsreisen ins Ausland und Einkäuferreisen ausländischer Unternehmen in Deutschland. Zielgruppe der Förderung sind kleine und mittelständische Hersteller bzw. Anbieter von Anlagen und Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Die Bundesregierung fördert den Erhalt, die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen. Ziel ist es, den Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf etwa 25 % zu erhöhen.
Hierzu hat der Bundestag am 25.Oktober 2008 die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2009 haben sich die Bedingungen für die Förderung von KWK-Anlagen weiter verbessert.
Förderschwerpunkte sind:
Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Zuschlagszahlungen der Stromnetzbetreiber auf die KWK-Stromerzeugung begünstigter KWK-Anlagen, sowie durch einen einmaligen Investitionszuschuss für den Ausbau von Wärmenetzen. Besonders begünstigt werden die Betreiber von neu errichteten kleinen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt und von Brennstoffzellen-Anlagen. Die Förderdauer für diese Anlagen beträgt zehn Jahre mit einem Zuschuss von 5,11 Cent/kWh.
Das jährliche Fördervolumen für dieses Programm wurde auf 750 Millionen Euro begrenzt. Damit wird sichergestellt, dass sich für die Verbraucher die bisherigen Strompreisbelastungen aus der KWK-Förderung nicht erhöhen.
Mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wird die Förderung an die EU-Richtlinie zur Kraft-Wärme-Kopplung aus dem Jahre 2004 angepasst. Die Wirksamkeit des Gesetzes soll 2011 durch eine Zwischenüberprüfung beurteilt werden.
Für die Durchführung des Gesetzes und die Bewilligung der Förderanträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.
Die energiebedingten CO2-Emissionen sind im Zeitraum 1990 bis 2007 um 18 % zurückgegangen. In ihrem integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen in allen Sektoren beschlossen.
Die Bundesregierung hat sich in dem Programm selbst eine Reihe von Aufgaben gestellt, die sie voran bringen will. Die Ziele für Politik und Wirtschaft lauten demnach:
In der EU gibt es den Emissionshandel seit dem 1. Januar 2005.
Der Emissionshandel ist ein ökonomisches Instrument, mit dem genau definierte Reduktionsziele für den Ausstoß von Treibhausgasen innerhalb des vom Emissionshandel erfassten Bereiches auf effiziente Weise erreicht werden können.
Das Prinzip: Der Emissionshandel überlässt es den Gesetzen des Marktes, wo und wie die erforderliche Reduktion von Emissionen konkret erfolgt. Die Pflicht, für Treibhausgasemissionen Zertifikate abzugeben, schafft für Betreiber von Anlagen, die in den Emissionshandel einbezogen sind, einen wirtschaftlichen Anreiz, ihre Emissionen zu verringern oder zu vermeiden, um durch Emissionen entstandene Betriebskosten zu verringern. Um ihrer Pflicht, eine hinreichende Anzahl von Berechtigungen vorzuhalten, zu genügen, müssen Betreiber also entweder im Bereich der eigenen Anlage Emissionen reduzieren oder gegebenenfalls Berechtigungen dazu kaufen.