Nachhaltigkeit
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Wie werden erneuerbare Energien gefördert? Wie teuer sind sie?
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Wie werden erneuerbare Energien gefördert? Wie teuer sind sie?
Um die Ziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen wurden zum 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert, erstmals Nutzungspflichten für regenerative Wärmeerzeugung in Neubauten im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes eingeführt und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt nochmals deutlich aufgestockt.
Die Kosten der Förderung der erneuerbaren Energien nach dem EEG werden vom Stromverbraucher finanziert. Dies beruht auf der Konstruktion des Fördersystems in Deutschland: Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig in ihr Netz aufzunehmen. Für jede Kilowattstunde Strom, die aus regenerativer Stromerzeugung eingespeist wird, zahlen sie die im EEG festgelegten Mindestvergütungssätze, deren jeweilige Höhe sich nach den Gestehungskosten der unterschiedlichen Erzeugungsarten richtet, an den einspeisenden Stromerzeuger. Grundsätzlich fördert das EEG dabei kleinere Anlagen stärker als größere. Die Förderung ist degressiv ausgestaltet, um Entwicklungsfortschritte anzureizen, d.h. die Vergütung wird für Neuanlagen für die folgenden Inbetriebnahmejahre jeweils prozentual abgesenkt.
Für die typische Solarenergie (bis 30 Kilowatt Dachflächenanlage) gibt es mit 43,01 Cent pro Kilowattstunde (cent/kWh für 2009 installierte Dachflächenanlagen kleiner als 30kW) die höchste Vergütung, die niedrigste erhält Strom aus großer Wasserkraft, d.h. über 5 MW, mit 3,50 cent/kWh. Die Stromerzeuger erhalten die Vergütung von dem Betreiber des öffentlichen Netzes. Die gezahlten EEG-Vergütungen werden über die Stromrechnung auf die Verbraucher umgelegt.
Was bedeutet das für den einzelnen Stromkunden? 2009 zahlt ein Musterhaushalt (Verbrauch: 3.500 kWh/Jahr) über die Stromrechnung etwa 4 EUR pro Monat für die Förderung erneuerbarer Energien. 2010 werden es 4,40 EUR sein.
Wie hoch erneuerbare Energien insgesamt subventioniert werden, erkennt man anhand der sogenannten Differenzkosten. Das ist der Unterschied zwischen den gezahlten Fördervergütungen und den (eingesparten) durchschnittlichen unternehmensspezifischen Strombezugskosten, d.h. sämtlichen Kosten, die bei dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen für den Strombezug tatsächlich entstanden sind. Diese Differenzkosten betrugen 2008 über 4,5 Milliarden EUR insgesamt, für das Jahr 2015 sind nach den derzeitigen Regelungen im EEG über 7 Milliarden EUR zu erwarten.
Im Wärmemarkt wird der Einsatz erneuerbarer Energien implizit durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gefördert: Es sieht im Neubaubereich für Bauherren eine anteilige Nutzungspflicht erneuerbarer Energien vor, z.B. Solarkollektoren mindestens 15% des Wärmebedarfs, Wärmepumpen oder Holzheizungen mindestens 50%. Ersatzweise können sich Bauherren auch für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder zusätzliche Dämmaßnahmen entscheiden.
Mit Hilfe des Marktanreizprogramms (MAP) fördert die Bundesregierung den Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zusätzlich auch finanziell. Das MAP wird aus Haushaltsmitteln finanziert, vom Bundesumweltministerium (BMU) federführend betreut und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzt. Hausbesitzer, die ihre Heizung auf erneuerbare Energieerzeugung umstellen oder durch Solarthermie ergänzen, erhalten dazu auf Antrag einen Investitionszuschuss oder einen Tilgungszuschuss. Für das Markanreizprogramm stehen 2009 bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind deutlich mehr als in den Jahren zuvor.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt außerdem mit der "Exportinitiative Erneuerbare Energien" den Export von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien. Es fördert besonders Maßnahmen zur Kontaktaufnahme mit ausländischen Unternehmen der Erneuerbare-Energien-Branche ebenso wie Maßnahmen zur Information und Beratung. Hierzu besteht Gelegenheit im Rahmen von Symposien, Seminaren, Workshops, Kontaktbörsen und Infoständen auf Messen ebenso wie bei Delegationsreisen ins Ausland und Einkäuferreisen ausländischer Unternehmen in Deutschland. Zielgruppe der Förderung sind kleine und mittelständische Hersteller bzw. Anbieter von Anlagen und Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien.