Nachhaltigkeit
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Wie wird Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert?
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Wie wird Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert?
Die Bundesregierung fördert den Erhalt, die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen. Ziel ist es, den Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf etwa 25 % zu erhöhen.
Hierzu hat der Bundestag am 25.Oktober 2008 die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2009 haben sich die Bedingungen für die Förderung von KWK-Anlagen weiter verbessert.
Förderschwerpunkte sind:
- Modernisierung von KWK-Anlagen
- Neubau von KWK-Anlagen ohne Größenbeschränkung
- Aus- und Neubau von Wärmenetzen.
Die Förderung erfolgt über zeitlich befristete Zuschlagszahlungen der Stromnetzbetreiber auf die KWK-Stromerzeugung begünstigter KWK-Anlagen, sowie durch einen einmaligen Investitionszuschuss für den Ausbau von Wärmenetzen. Besonders begünstigt werden die Betreiber von neu errichteten kleinen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt und von Brennstoffzellen-Anlagen. Die Förderdauer für diese Anlagen beträgt zehn Jahre mit einem Zuschuss von 5,11 Cent/kWh.
Das jährliche Fördervolumen für dieses Programm wurde auf 750 Millionen Euro begrenzt. Damit wird sichergestellt, dass sich für die Verbraucher die bisherigen Strompreisbelastungen aus der KWK-Förderung nicht erhöhen.
Mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wird die Förderung an die EU-Richtlinie zur Kraft-Wärme-Kopplung aus dem Jahre 2004 angepasst. Die Wirksamkeit des Gesetzes soll 2011 durch eine Zwischenüberprüfung beurteilt werden.
Für die Durchführung des Gesetzes und die Bewilligung der Förderanträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.