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Nachhaltigkeit

Was steht im Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP)?

Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Bundesregierung wichtige Weichen für eine hochmoderne, sichere und klimaverträgliche Energieversorgung in Deutschland gestellt. Zugleich hat sie die Maßnahmen für einen ehrgeizigen, intelligenten und effizienten Klimaschutz festgelegt. Die Bundesregierung konzipiert das klimapolitisch Notwendige so, dass es Deutschland auch energiepolitisch nach vorne bringt. Wir nutzen den Klimaschutz als Chance und stellen uns damit in der Globalisierung als moderne, zukunftsgewandte Volkswirtschaft auf. Angesichts einer prognostizierten weltweit wachsenden Energienachfrage um 50 % bis 2030 und einem Investitionsbedarf von 15 bis 18 Billionen Euro entsteht hier ein gigantischer Markt. Allein für die erneuerbaren Energien wird das Investitionsvolumen zwischen 2005 und 2020 auf etwa 100 Milliarden Euro geschätzt. Wir setzen auf diese Wachstumsfelder. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien verringern wir langfristig unsere Importabhängigkeit von Energierohstoffen. Und zum einen befördern die Maßnahmen zur Energieeffizienz moderne Technologien, zum anderen halten wir die finanzielle Gesamtbelastung der Verbraucher und der Wirtschaft selbst bei ansteigenden Energiepreisen in Grenzen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung sowie zur verbesserten Netzintegration und verstärkten Nutzung der erneuerbaren Energien eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen auf den Weg gebracht. Viele Neuerungen kommen vor allem den Privathaushalten und kleinen Unternehmen zu Gute:

  • Beim Strom setzt die Bundesregierung auf den weiteren Ausbau der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme [Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)]. Um Brennstoffe effizient zu nutzen, soll bis 2020 der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduktion auf etwa 25 % verdoppelt werden.
  • Um dieses Ziel erreichen zu können, hat die Bundesregierung die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes mit wesentlichen Förderausweitungen initiiert. Das neue Gesetz fördert die Modernisierung und den Bau von hocheffizienten KWK-Anlagen sowie den Ausbau von Wärmenetzen. Gemeinsam mit der Wirtschaft, die eine Selbstverpflichtung unterzeichnet hat, leisten wir damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz.
  • Um den Windenergie-Strom aus dem  Norden in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands zu transportieren, muss das Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV) rasch ausgebaut werden. Dem dient das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze. Dessen Kernstück ist das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG). Es beschleunigt die Planungs- und Genehmigungsverfahren für 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben. Ferner soll der Einsatz von  Erdkabeln auf 380kV-Ebene im Rahmen von vier Pilotprojekten ermöglicht werden. Auf der 110kV-Ebene können Erdkabel künftig eingesetzt werden, wo dies wirtschaftlich vertretbar ist. Auch bringt das Gesetz das den Einsatz neuer Technologien wie die Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) voran.
  • Privathaushalte werden von der Liberalisierung des Messwesens im Energiewirtschaftsrecht profitieren. Dank der Liberalisierung können Verbraucher künftig selbst entscheiden, ob weiterhin der Netzbetreiber oder ein anderer Messstellenbetreiber bei ihnen den Zähler einbauen soll. Sie können sich neue Stromzähler einsetzen lassen, die ihnen bessere und aktuellere Informationen über Stromverbrauch geben. Für die Verbraucher heißt dies: Mehr Transparenz und mehr im Geldbeutel. Für die Umwelt gibt es auch gute Nachrichten: Die genaueren Informationen über den Stromverbrauch helfen, die Energieeffizienz zu verbessern und schonen damit die Ressourcen.
  • Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung werden die energetischen Anforderungen an Gebäude (bei Neubauten und wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand) um durchschnittlich 30 Prozent erhöht. Mit der Änderung der Regelung zur verbrauchsabhängigen Erfassung und Verteilung von Heizkosten werden die Anreize für die Ausschöpfung weiterer Energieeinsparpotenziale erhöht.
  • Die Bundesregierung hat die KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramme über 2009 hinaus bis 2011 verstetigt.
  • Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konnten die Potenziale zur Energieeinsparung bislang häufig nicht nutzen. Hier setzt der im Februar 2008 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gemeinsam mit der KfW gestartete "Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen" an, der aus zwei Komponenten besteht. Bei der Energieeffizienzberatung werden den Unternehmen über ein zweistufiges Beratungskonzept Schwachstellen bei der Energieverwendung aufgezeigt und konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbesserungen erarbeitet. Unternehmen erhalten für eine Initialberatung eine Zuwendung in Höhe von bis zu 80 % der Beratungskosten. Die Beratung muss hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral sein. Außerdem haben KMU die Möglichkeit, besonders zinsgünstige Kredite für die Umsetzung der energieeinsparenden Maßnahmen bei der KfW zu beantragen. Neben der üblichen Zinsvergünstigung im ERP-Umwelt-und Energieeffizienzprogramm werden aus dem Konjunkturpaket I der Bundesregierung weitere Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, so dass der Zinssatz besonders attraktiv ist und dieses Jahr zusätzliche Kredite in Höhe von 300 Mio. Euro zugesagt werden können.
  • Mehr Beratung gibt es auch für Privathaushalte: An die Eigentümer von älteren Häusern und Wohnungen richtet sich das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung". Von einem anbieterunabhängigen und besonders qualifizierten Fachmann wird ein umfassender Bericht erstellt und erläutert, mit welchen Maßnahmen am Gebäude sich die meiste Energie einsparen lässt und ob diese Maßnahmen wirtschaftlich sind. BMWi gibt einen Zuschuss von bis zu 50 % der Beratungskosten. In den letzten beiden Jahren hat sich die Nachfrage jeweils verdoppelt. Bis Ende April 2009 sind bereits 20.000 Anträge beim BAFA eingegangen, während es im ganzen Jahr 2008 nur 30.000 Anträge waren. Auch die seit Ende der siebziger Jahre vom BMWi unterstützte Energieberatung der Verbraucherzentralen wird ausgebaut. In bundesweit mittlerweile über 500 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und in kommunalen Stützpunkten wird vom BMWi geförderte Energieberatung angeboten. Die Beratung wird von insgesamt mehr als 300 unabhängigen und kompetenten Energieexperten der Verbraucherzentralen durchgeführt und kann vom Verbraucher für einen Eigenbeitrag von lediglich 5 Euro in Anspruch genommen werden.
  • Für die Erzeuger von Biogas gibt es ebenfalls Verbesserungen. Durch konkrete Bestimmungen wird die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz - wo erforderlich - erleichtert und damit wirtschaftlich attraktiv. Neben den positiven Auswirkungen auf die Umwelt entstehen damit noch weitere Vorteile: Da die Erzeugung von Biomasse, Biogas und Bioerdgas auf einer rein inländischen Wertschöpfungskette beruht, werden neue Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen. Außerdem wird durch die Förderung dieser innovativen Technologie gleichzeitig die Versorgungssicherheit gestärkt. Mit unserem Ziel, bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 10 % des derzeitigen Gasbezugs durch eigenes, das heißt heimisches, Gas aus Biomasse zu ersetzen, werden wir somit unabhängiger von immer teurer werdenden Importen.
  • Auch beim Autokauf werden die Verbraucher zukünftig dabei unterstützt, sich für verbrauchsgünstige und CO2-arme Modelle zu entscheiden. Möglich wird dies durch eine verbraucherfreundlichere und übersichtlichere Pkw-Verbrauchskennzeichnung. Die entsprechende nationale Verordnung wird gegenwärtig überarbeitet und soll zukünftig Angaben zu den CO2-Emissionen und somit auch zum Spritverbrauch in Form einer Effizienzskala enthalten.
  • Die Bundesregierung geht bei der Umweltfreundlichkeit für Behörden selbst mit gutem Beispiel voran. Der Beschluss der Regierung von Verwaltungsvorschriften zur umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung lohnt sich aber nicht nur für den Beschaffer, weil Energie eingespart wird, sondern bringt auch mehr innovative Produkte auf den Markt. Ein weiterer Kernpunkt des Programms ist die Förderung von Forschung, Entwicklung und Demonstration neuer, moderner und wettbewerbsfähiger Technologien.
  • Energieeffiziente Technologien eröffnen gleichzeitig neue Exportchancen - und damit neue Möglichkeiten für Wachstum und Beschäftigung. Mit der im Juli 2007 gestarteten Exportinitiative Energieeffizienz werden deutsche Unternehmen durch das Bundeswirtschaftsministerium im Bereich Energieeffizienz sowohl bei der Erschließung der großen, strategischen Industrie- und Wachstumsmärkte als auch beim Aufbau, der Ausweitung und der langfristigen Stabilisierung ihrer Exporttätigkeit unterstützt. Die Initiative organisiert und fördert unter anderem ein Auslandsmesse-Programm, Geschäftsreisen mit den Auslandshandelskammern, Informationsveranstaltungen, Einkäuferreisen, Leuchtturm-, Qualifizierungs- und Know-how-Transfer-Projekte.