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Energieträger und Versorgungssicherheit

Drohen uns Versorgungsrisiken?

Die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in Deutschland ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Wie wichtig eine störungsfreie Stromversorgung für unsere Gesellschaft ist, zeigt sich, wenn plötzlich "die Lichter ausgehen". Zum Glück ist dies in der Vergangenheit in Deutschland nur selten vorgekommen. Die deutsche Stromversorgung ist im internationalen Vergleich sehr zuverlässig. Doch die wenigen Einzelfälle - wie im Münsterland Ende des Jahres 2005 - waren besorgniserregend genug. Sie zeigten, dass eine sichere Stromversorgung unverzichtbar ist. Dabei geht es um mehr als die Sorge um Licht und Komfort. Strom ist heute eine existentielle Voraussetzung unseres Lebens. Vor allem anderen müssen wir daher darauf achten, dass stets ausreichende und angemessene Kapazitäten für die Stromerzeugung und -verteilung zur Verfügung stehen.

Die Unternehmen müssen in neue Stromerzeugungsanlagen auf der Basis von Braunkohle, Steinkohle und Gas, den sogenannten fossilen Energien, investieren. Den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt die Bundesregierung mit enormen Subventionen. Doch selbst wenn wir unsere ehrgeizigen Ziele, den Anteil der erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 25 - 30 % bis 2020 zu erhöhen, erreichen sollten, bleibt es unsere Hauptaufgabe, uns um die restlichen 70 - 75 % der Stromerzeugung zu kümmern. Nur so können wir Versorgungsrisiken ausschließen. Ein Ausstieg aus der Kernenergie würde dieses Risiko weiter erhöhen.

Bei der Zusammenstellung des Energiemix für Deutschland muss man bedenken, dass viele Möglichkeiten der Energiegewinnung mit Risiken verbunden sind und dazu führen können, dass andere energiepolitische Ziele nicht erreicht werden können, zum Beispiel

  • Kohle ist zwar weltweit reichlich vorhanden. Sie ist aber gleichzeitig emissionsintensiv und im Rahmen einer europäischen Zertifikatsregelung künftig mit erheblichen Zusatzkosten belastet.

  • Erdgas ist vergleichsweise emissionsarm. Es macht uns aber langfristig immer abhängiger von Importen und ist mit Preisrisiken verbunden. Schon heute sind wir bei der Gasversorgung zu über 80 % von ausländischen Quellen abhängig und der Gasimportpreis hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht.

  • Ein noch stärkerer Zubau von Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen könnte zwar die energetische Effizienz der Energienutzung erhöhen, da man bei diesem Verfahren die bei der Herstellung von Strom zusätzlich entstandene Wärme nutzen kann - beispielsweise für die Beheizung von Wohngebäuden über das Fernwärmenetz. Der Bau von neuen Anlagen ist jedoch vergleichsweise teuer und lohnt sich in der Regel nur, wenn ausreichend Wärme nachgefragt wird. Die Nachfrage nach Wärme geht jedoch mit zunehmendem Erfolg der Einsparbemühungen bei Gebäuden - zum Beispiel durch Sanierungen - stetig zurück. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Für die Kraft-Wärme-Kopplung heißt dies allerdings, dass ein wichtiges Argument für den weiteren Zubau von Anlagen an Bedeutung verliert.

  • Längere Laufzeiten für bestehende Kernkraftwerke bedeuten langfristig eine preisgünstige, sichere und klimaschonende Stromerzeugung. Es gibt ausreichend Uranressourcen in politisch stabilen Regionen, die Erzeugungskosten der - weitgehend abgeschriebenen - Anlagen sind niedrig und der Beitrag der Stromerzeugung aus Kernenergie zur Entlastung unserer Treibhausgasbilanz ist beträchtlich. Er ent­spricht etwa dem gesamten CO2-Ausstoß des Straßenverkehrs in Deutschland. Um diese Option nutzen zu können, müssen jedoch erhebliche politische Widerstände überwunden werden.

Unabhängig von der Entscheidung, welcher Ausbaustrategie künftig der Vorzug gegeben wird, ist eines klar: Am wenigsten sinnvoll ist es, das Problem zu leugnen und nichts zu tun. Kapazitäten, die im Zusammenhang mit dem Ausstiegsbeschluss oder aus Alters- und Effizienzgründen vom Netz genommen werden, müssen in den kommenden Jahren zügig ersetzt werden. Um Versorgungsrisiken zu vermeiden, müssen Kraftwerke, die vom Netz genommen werden - sei es im Zusammenhang mit dem Ausstiegsbeschluss oder aus Alters- und Effizienzgründen -, in den kommenden Jahren zügig ersetzt werden. Durch den beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie oder durch Außerbetriebnahmen von Kraftwerken aus Alters- und Effizienzgründen werden laut Prognosen bis 2020 rund 40.000 Megawatt (MW) an Kraftwerkskapazität fehlen. Diese Menge muss ersetzt werden, damit die Stromversorgung auch weiterhin gesichert ist. Zieht man die Leistung der Anlagen ab, die sich zurzeit im Bau befinden, verbleibt aus heutiger Sicht immer noch eine Lücke von ca. 11.000 MW, die es zu schließen gilt. Das entspricht der Leistung von 14 Großkraftwerken mit je ca. 800 MW.

Nicht nur bei der Erzeugung von Strom gibt es Handlungsbedarf. Auch die Transport- und Verteilungsleitungen müssen errichtet bzw. erneuert werden. Diese Aufgabe ist alles andere als einfach: Sie bindet enormes Investitionskapital, benötigt erhebliche Vorlaufzeiten und birgt Unsicherheiten. Das hat nicht zuletzt die Diskussion um das Eigentum an den Netzen gezeigt.

Ein Beispiel verdeutlicht die Dimension der Herausforderung: Allein für die Abführung der Windstrommengen, die 2020 aus der Nord- und Ostsee ins Binnenland transportiert werden sollen, müssen nach einer Netzstudie der Deutschen Energieagentur (dena) Neubautrassen von rund 800 Kilometer Länge geschaffen werden.

Eine preisgünstige, versorgungssichere und umweltgerechte Stromversorgung ist keine Selbstverständlichkeit. Eine verantwortungsvolle Politik muss die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Versorgung auch in Zukunft garantiert ist. Gleichzeitig gilt, dass die Stromversorgung im Rahmen unserer Wirtschaftsordnung in erster Linie eine unternehmerische Aufgabe ist - erst recht in einem liberalisierten europäischen Binnenmarkt. Die Unternehmen können dieser Aufgabe jedoch nur entsprechen, wenn sie ihre Investitionspläne auch umsetzen können. Vielfach werden die Widerstände insbesondere gegen Kohlekraftwerke klimapolitisch begründet. Hiergegen ist einzuwenden, dass durch die Verhinderung eines Kohlekraftwerks in der EU keine einzige Tonne CO2 eingespart wird. Die Einhaltung der Klimaschutzziele im Kraftwerksbereich wird allein durch den EU-weiten Emissionshandel gewährleistet  Die alles entscheidende Vorgabe ist dabei die Festlegung der erlaubten Gesamtemissionsmenge durch EU-Rat und EU-Parlament, die von allen dem Emissionshandel unterliegenden Anlagen nicht überschritten werden darf. Für jede Kraftwerksemission muss die entsprechende Menge an CO2-Emissionsberechtigungen erworben werden, die dann für andere Kraftwerke nicht mehr zur Verfügung steht.