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Energieträger und Versorgungssicherheit

Was unternimmt die EU im Bereich Versorgungssicherheit?

In der Richtlinie 2004/67 des Rates vom 26. April 2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung wurden Kriterien festgelegt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.

Die EU verfügt über ein funktionierendes System der Vorsorge gegen Störungen der Ölversorgung. Danach hat jeder Mitgliedstaat bei bestimmten Hauptprodukten (Kraftstoffe, Heizöle) Vorräte in Höhe von mindestens 90 Verbrauchstagen vorzuhalten. Die Europäische Kommission bereitet einen Richtlinienvorschlag vor, um dieses System anzupassen. Ziel ist es, ein effektiveres und solidarisches Vorsorgesystem zu schaffen und mit der Internationalen Energie Agentur (IEA) abzustimmen.