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Energieträger und Versorgungssicherheit

Was leisten die erneuerbaren Energien?

Der Beitrag der erneuerbaren Energien (Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie) zur Energieversorgung in Deutschland ist in den letzten Jahren beständig gewachsen. Im Jahr 2008 trugen sie bereits zu 7,1 % zum Primärenergieverbrauch bei (2000 noch 2,9 %) bzw. zu 9,7 % am Endenergieverbrauch (2000: 3,8 %).

Zu dem Anstieg der Nutzung von erneuerbaren Energien hat das seit dem 1. April 2000 geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beigetragen, mit dem die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert wird. Ihr Anteil an der Stromerzeugung ist von 6,3 % im Jahr 2000 auf 14,4 % im Jahr 2008 angestiegen. Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem novellierten EEG 2009 diesen Beitrag bis 2020 auf mindestens 30 % zu erhöhen.

Weiter will die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung auf 14% und ihren Anteil am gesamten nationalen Bruttoendenergieverbrauch im Rahmen der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf 18% steigern.

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kann mit Wasserkraft und Biomasse nur einen geringen Teil zur sogenannten gesicherten Leistung beitragen. Da Strom derzeit nicht in relevantem Maß speicherbar ist, muss die Versorgungssicherheit durch zusätzliche konventionelle Energieerzeugung, die entsprechende Reserve- und Ausgleichsleistung für wind- und sonnenschwache Perioden bereit stellt, gewährleistet werden.