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Wettbewerb und Aufsicht

Wie sorgt die Politik für Wettbewerb auf dem Gasmarkt?

Der Gesetz- und Verordnungsgeber schafft die Rahmenbedingungen, um neuen Anbietern diskriminierungsfreien Zugang zu den Gasnetzen zu ermöglichen. Dies ist unter anderem durch die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sichergestellt. Zudem wacht die Bundesnetzagentur darüber, dass neue Anbieter beim Netzzugang nicht diskriminiert werden.

Darüber hinaus überprüft die Kartellaufsicht das Funktionieren des Wettbewerbs und tritt insofern auch für die Interessen neuer Anbieter ein. Schließlich erfolgt die konkrete Interessenvertretung genauso wie im Strombereich über selbst organisierte Verbandsstrukturen.