Wettbewerb und Aufsicht
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Was ist eigentlich Strommarktliberalisierung?
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Haben neue Stromerzeuger Chancen (Kraftwerksnetzanschlussverordnung)?
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Was macht die Bundesnetzagentur?
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Was regelt das Kartellrecht?
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Kontrollieren die Bundesnetzagentur oder die Kartellbehörden den Gaspreis? Kann man sich gegen Preiserhöhungen und unangemessene Gaspreise wehren?
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Wie sorgt die Politik für mehr Transparenz auf dem Strommarkt?
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Wie sorgt die Politik für Wettbewerb auf dem Gasmarkt?
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Wie sorgt die Politik für Wettbewerb auf dem Ölmarkt?
Kontrollieren die Bundesnetzagentur oder die Kartellbehörden den Gaspreis? Kann man sich gegen Preiserhöhungen und unangemessene Gaspreise wehren?
Der Gaspreis, der dem Verbraucher in Rechnung gestellt wird, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Zu diesen Bestandteilen gehören unter anderem die Netzentgelte, die vom Lieferanten für die Benutzung des Netzes zu bezahlen sind und die Beschaffungskosten. Die Bundesnetzagentur kontrolliert, ob die Netzentgelte einem effizienten Netzbetrieb entsprechen und genehmigt diese. Den Gesamtpreis für Gas kontrolliert die Bundesnetzagentur nicht.
Das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden überprüfen die Preise, die Verbraucher fürs Gas zahlen. Stellen die Kartellbehörden beispielsweise fest, dass ein Unternehmen seine gute Marktposition missbraucht und überhöhte Preise fordert, können sie das Unternehmen verpflichten, den Preis zu senken. Allerdings gelten höhere Preise eines Anbieters nicht automatisch als Missbrauch der Marktstellung. Die Preisunterschiede können andere Ursachen haben, zum Beispiel unterschiedliche Einkaufskonditionen.
Daneben können die Verbraucher Preiserhöhungen unter bestimmten Voraussetzungen auch vor den Zivilgerichten auf ihre Angemessenheit im Sinne des § 315 BGB überprüfen lassen. Für den Fall, dass Verbraucher ihre Gaspreise gerichtlich überprüfen lassen möchten, können sie Hilfe bei der Verbraucherzentrale Bundesverband bzw. den örtlichen Verbraucherzentralen finden.