Wettbewerb und Aufsicht
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Was ist eigentlich Strommarktliberalisierung?
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Haben neue Stromerzeuger Chancen (Kraftwerksnetzanschlussverordnung)?
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Was macht die Bundesnetzagentur?
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Was regelt das Kartellrecht?
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Kontrollieren die Bundesnetzagentur oder die Kartellbehörden den Gaspreis? Kann man sich gegen Preiserhöhungen und unangemessene Gaspreise wehren?
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Wie sorgt die Politik für mehr Transparenz auf dem Strommarkt?
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Wie sorgt die Politik für Wettbewerb auf dem Gasmarkt?
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Wie sorgt die Politik für Wettbewerb auf dem Ölmarkt?
Wie sorgt die Politik für mehr Transparenz auf dem Strommarkt?
Transparenz-Initativen wurden auf auf nationaler und auf europäischer Ebene gestartet.
Zum einen gibt es die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ins Leben gerufene Transparenzinitiative mit der Stromwirtschaft. Die Initiative hat u. a. zum Ziel, unter Einbeziehung verschiedener wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Gruppen durch konkrete Maßnahmen für mehr Transparenz bei den Strompreisen und deren Entwicklung sowohl gegenüber den Verbrauchern als auch im Großhandel zu sorgen. Als konkrete Maßnahme wurde hier beispielsweise von Verbänden der Stromwirtschaft eine Branchenempfehlung erarbeitet, mit der sie ihren Mitgliedern Empfehlungen zur Gestaltung klarer und transparenter Stromrechnungen geben. Darüber hinaus wurde zur Verbesserung der Transparenz von Erzeugungsdaten der Stromanbieter deren umfassende Veröffentlichung auf einer - nun im Aufbau befindlichen - gemeinsamen Plattform der Strombörse EEX vorgesehen. Zum anderen wurde eine spezielle Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Verbesserung der Markttransparenz im Stromgroßhandel; Strompreisbildung an der EEX" eingesetzt, die sich mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Transparenz und der Kontrolle, dem so genannten Monitoring, der erzielten Fortschritte befasst und zwei Berichte dazu erarbeitet hat. Schließlich wurden auch die Möglichkeiten für eine intensivere Kooperation der Aufsichtsbehörden verbessert und es wurde die Kontrolle des außerbörslichen Handels gestärkt.
Weiter wurden für verschiedene Regionen der EU so genannte Transparenzberichte von den nationalen Regulierungsbehörden - teilweise unter Vorsitz der Bundesnetzagentur - zur Konkretisierung von Veröffentlichungspflichten in den Bereichen Netz, Erzeugung, Last, Ausgleichsenergie und Großhandel verfasst. Außerdem hat die Bundesnetzagentur einen Leitfaden zu den Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber erstellt, der diesen Unternehmen als Empfehlung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten dienen soll. Hintergrund ist, dass die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den darauf basierenden Rechtsverordnungen verpflichtet sind, Informationen beispielsweise zu Netzentgelten, Netzengpässen und Netzstrukturdaten zu veröffentlichen. Diese Daten sollen vollständig und möglichst standardisiert dargestellt werden, damit sich Netznutzer wie Erzeuger, Lieferanten oder auch Letztverbraucher informieren und die verschiedenen Stromnetzbetreiber miteinander vergleichen können. Schließlich enthält auch das 3. EU-Binnenmarktpaket zusätzliche Regelungen zur europaweiten Verbesserung der Transparenz.