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Wettbewerb und Aufsicht

Was macht die Bundesnetzagentur?

Da das Strom- und Gasversorgungsnetze im Regelfall natürliche Monopole sind, ist die notwendige Grundlage für Wettbewerb bei der Strom- und Gasbelieferung ein einfacher und diskriminierungsfreier Netzzugang zu angemessenen Entgelten. Dies sicherzustellen, ist Aufgabe der Regulierungsbehörden. Auf Bundesebene ist die Bundesnetzagentur tätig, die für die Regulierung aller größeren Netzbetreiber zuständig ist. Dies wird durch § 54  Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.

Für kleinere Verteilernetzbetreiber (bis 100 000 unmittelbar oder mittelbar an das Netz angeschlossene Kunden) werden bestimmte Regulierungsaufgaben durch Landesregulierungsbehörden wahrgenommen. In sechs Bundesländern werden solche Aufgaben im Wege der Organleihe von der Bundesnetzagentur wahrgenommen. Eine wesentliche Aufgabe der Bundesnetzagentur ist die Kontrolle der Netzentgelte, die als Kosten in die Gesamtkalkulation des Strom- bzw. Gaspreises einfließen. Im bundesweiten Durchschnitt machen sie derzeit ein Fünftel bis ein Drittel des Strom- und Gaspreises für Haushaltskunden aus, und zwar etwa 20 Prozent beim Gas und etwa 30 Prozent beim Strom. Derzeit unterliegen die Netzentgelte nach § 23a EnWG der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur bzw. die Landesregulierungsbehörden.

Im Strommarkt konnte die Bundesnetzagentur in den vergangenen beiden Jahren die beantragten Netzentgelte teilweise bereits deutlich absenken. Ab 2009 soll die Aufsicht durch die Einführung der Anreizregulierung weiter intensiviert werden. Weitere Einzelheiten zur Arbeit der Bundesnetzagentur sind über ihre Internetseite verfügbar.