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Strom

Muss ich Preiserhöhungen hinnehmen?

Grundsätzlich bestimmt sich der Strompreis im Markt. Kunden, die mit ihrem Lieferanten unzufrieden sind, haben im Regelfall die Möglichkeiten, ihren Lieferanten zu wechseln. Dies gilt auch, wenn die Unzufriedenheit auf einer Preiserhöhung beruht. Welche Möglichkeiten sie darüber hinaus haben, gegen den bisherigen Versorger vorzugehen, können die Verbraucher zum Beispiel bei Verbraucherverbänden erfragen.

Die Bundesregierung ist nicht zur Rechtsberatung befugt. Mit der Ende letzten Jahres in Kraft getretenen Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht hat sie allerdings die Möglichkeiten der Kartellbehörden gestärkt, gegen Preismissbrauch marktbeherrschender Strom- und Gaslieferanten vorzugehen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird durch das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden angewendet.