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Strom

Was sagt mir meine Stromrechnung?

Die Stromrechnung gibt in erster Linie Auskunft über den Stromverbrauch und den hierfür von dem Verbraucher zu entrichtenden Preis. Gesetzliche Vorgaben für weitere Angaben zu einzelnen Preisbestandteilen enthält insbesondere § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Danach sind unter anderem Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, in Rechnungen und Werbematerial den Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, fossile und sonstige Energieträger, erneuerbare Energien) an dem Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat, anzugeben.

Die Unternehmen müssen über die Umweltauswirkungen zumindest in Bezug auf CO2-Emissionen und radioaktiven Abfall informieren, die auf den entsprechenden Gesamtenergieträgermix zur Stromerzeugung zurückzuführen sind. Und diese Informationen zu Energieträgermix und Umweltauswirkungen sind mit den entsprechenden Durchschnittswerten der Stromerzeugung in Deutschland zu ergänzen.  Eine gesonderte Ausweisung der Netzentgelte ist ebenfalls erforderlich.



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