In den langfristigen privatwirtschaftlichen Lieferverträgen zwischen Gasproduzenten und Gasimporteuren ist in der Regel eine sog. Preisgleitklausel enthalten, wonach das gelieferte Gas an den Ölpreis gebunden ist. Diese Preisbindung wird in den inländischen Lieferverträgen weitergegeben. Falls der Ölpreis weiter steigt, ist auch mit steigenden Gaspreisen zu rechnen. Umgekehrt sind sinkende Gaspreise zu erwarten, wenn Öl billiger wird.
Regionale Preisunterschiede können dadurch zustande kommen, dass nicht alle Gasanbieter ihr Gas auch deutschlandweit anbieten. Ob ein Gasangebot deutschlandweit erfolgt oder nicht, ist eine unternehmerische Entscheidung des jeweiligen Gasanbieters.
Auch können die von den Regulierungsbehörden genehmigten Netzentgelte zu regional unterschiedlichen Preisen führen, da die genehmigten Netzentgelte die unterschiedlichen Bedingungen der Netzbetreiber berücksichtigen, zum Beispiel die Versorgung in Ballungsgebieten oder ländlichen Gegenden mit eher wenig Abnehmern pro Kilometer Leitungslänge.
Einen Überblick über die Preisentwicklung gibt die nachfolgende Grafik und die Tabelle (tabellarische Darstellung der Durchschnittspreise für Gas):

Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen BMWi, Infografik: BMWi
| (¤-Cent/kWh)2 | |
| 1998 | 3,52 |
| 1999 | 3,38 |
| 2000 | 3,94 |
| 2001 | 4,84 |
| 2002 | 4,53 |
| 2003 | 4,76 |
| 2004 | 4,82 |
| 2005 | 5,34 |
| 2006 | 6,33 |
| 2007 | 6,51 |
| 2008 | 7,10 |
| Q1 09 | 7,93 |
| Q2 09 | 7,02 |
| Q3 09 | 6,65 |
| Q4 09 | 6,34 |
| 2009 | 6,98 |
| Q1 10 | 6,32 |
| Q2 10 | |
| Q3 10 | |
| Q4 10 |
1 bei 19.200 kWh im Jahr
2 Nominalpreis inklusive aller Steuern und Abgaben
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen BMWi
Die Gaspreise sind in den langfristigen Importverträgen zwischen Gasproduzenten und Importeuren über eine Preisgleitklausel zeitlich verzögert an die Ölpreisentwicklung gekoppelt. Diese Form der Preisbildung findet europaweit (Ausnahme Großbritannien) auf allen Stufen der Gaswirtschaft Anwendung. Die Preisgleitklausel (Ölpreisbindung) ist nicht staatlich vorgegeben, sondern privatwirtschaftlich zwischen den am Gasmarkt aktiven Akteuren ausgehandelt. Die Ölpreisbindung wurde in den 1960er Jahren eingeführt, um Investitionen in Transport und Produktion zu sichern sowie die Marktchancen des Gases gegenüber Erdöl zu gewährleisten.
Zu den Steuern und Abgaben bei Gas für Haushalte zählen die Mehrwertsteuer, die Erdgassteuer, Konzessionsabgaben und anteilige Förderabgaben. Die Erdgassteuer (bei Erdgas für Heizzwecke) beträgt unveränderlich 0,55 ct/kWh. Alle anderen Bestandteile sind variabel. Dadurch liegt der Staatsanteil bei etwa 30 %, schwankt aber je nach Entwicklung des Gaspreises.

Daten: BDEW, Infografik: BMWi
*Die Mehrwertsteuer (auf den Nettogaspreis) beträgt 19 %. Ihr Anteil am Bruttogaspreis beläuft sich somit auf etwa 16 %.
Großkunden haben mit den Gasversorgern individuell ausgehandelte Verträge. Bei den großen Abnahmemengen wird der Gaspreis pro Kilowattstunde im Vergleich zu Haushaltskunden daher geringer.
Die Gaslieferungen an die Kunden werden aufgrund einer Messung des verbrauchten Gases abgerechnet. Bei Haushaltskunden wird der Verbrauch bisher durch einen Zähler gemessen, den im Regelfall der Netzbetreiber eingebaut hat und betreibt. Für Einbau und Betrieb der Gaszähler sowie für die Messung des Gases hatte der Netzbetreiber bisher noch weitgehend ein Monopol. Dieses Monopol hat die Bundesregierung durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas abgeschafft. Grundsätzlich können die Kunden künftig selbst wählen, wer ihnen welchen Zähler einbaut.
Die Kosten für den Gaszähler und die Durchführung der Messung durch den Netzbetreiber sind Teil der regulierten Netzentgelte und werden den Haushaltskunden mittelbar in Rechnung gestellt.